Der im Jahre 2000 eingeführte Charterschein, mit dem auf bestimmten Gewässern ein Charterboot ohne amtlichen Sportbootführerschein geführt werden kann, hat seine Probephase erfolgreich bestanden: Am 1. Mai 2004 tritt eine dauerhafte und gleichzeitig erweiterte Neuregelung in Kraft.

Danach können ab Mai 2004 Charterboote bis <15 m Länge ( bisher 13 m ) mit bis zu 12 Personen ( bisher 10 ) an Bord, deren Höchstgeschwindigkeit auf 12 km/h begrenzt ist, mit der "Charterbescheinigung" in ausgewählten Gewässern gefahren werden. Voraussetzung für die Charterbescheinigung, die vom Charterunternehmen ausgegeben wird, ist die erfolgreiche Teilnahme an einer mindestens dreistündigen praktischen und theoretischen Einweisung durch das Charterunternehmen.

In seiner Begründung für die dauerhafte Neuregelung stellt das Verkehrsministerium ausdrücklich fest:" Die probeweise eingeführte Regelung über den Charterschein ... hat sich bewährt: Die teilweise befürchteten Sicherheitsdefizite sind ausgeblieben; sowohl Charterunternehmen ... und im Anschluss Bootsschulen haben Umsatzzuwächse erfahren. Dies belegt der ausführliche Bericht der Bundesregierung vom 15. April 2003. Es ist sachgerecht, entsprechend den dort dargestellten Perspektiven und dem allgemeinen politischen Willen, diese Regelung für die dauerhafte Anwendung anzupassen."

Mit der Charterbescheinigung können in Zukunft folgende Gewässer befahren werden:

Peene von Malchin (km 2,50) bis Demmin (km 34,9)
Die Peene von Demmin bis zur Mündung in den peenestrom, bisher nur für Inhaber des Sportbootführerscheins Binnen zugänglich, darf jetzt auch von Skippern befahren werden, die ausschließlich im Besitz des Sportbootführerscheins See sind, den sie auf dem Peenestrom ohnehin brauchen.
Müritz-Elde Wasserstraße von Schleuse Dömitz ( km 0,95 ) bis Buchholz ( km 180,0 ) einschließlich
Stör-Wasserstraße von der Einmündung in die Müritz-Elde-Wasserstraße bis einschließlich HohenViecheln ( Schweriner See ).
Für den Schweriner See und bestimmte Seestrecken der MEW ( Plauer See bis Lenz, von Lenz bis Klink und die Müritz von Klink bis Hafendorf Claassee ) gelten weitere Beschränkungen wie: Durchfahrt nur in der bezeichneten Fahrrinne, Fahrverbot ab Windstärke 4 Bf, Rettungswestenpflicht für alle Personen an Bord usw.
Müritz-Havel-Wasserstraße von km 0,0 bis km 31,8 mit Haupt- und Nebenstrecken

Obere Havel-Wasserstraße von Schleuse Zehdenick ( km 15,9 ) bis Hafen Neustrelitz ( km 94,4 ) mit den zu diesem Abschnitt gehörenden Haupt- und Nebengewässer. Probeweise ( zunächst begrenzt bis
30. April 2007 ) kann die Obere Havel-Wasserstraße über die Schleuse Zehdenick hinaus bis zur Schleuse Liebenwalde ( km 43,95 ) befahren werden.

Dahme-Wasserstraße von Schleuse Neue Mühle ( km 10,3 ) bis Prieros ( km 26,04 ) einschließlich Storkower Gewässer bis zum Scharmützelsee und Teupitzer Gewässer bis zum Teupitzer See.

Neuhauser Speisekanal von der Spree-Oder-Wasserstraße ( km 0,0 ) bis zum Wergensee ( km 3,4 )

Drahendorfer Spree vom Wergensee bis Wehr Drahendorf

Saar von Saarbrücken ( km 87,6 ) bis zur deutsch-französischen Grenze.
Mit der Charterbescheinigung können jetzt die mecklenburgischen und brandenburgischen Gewässer zwischen Dömitz und Liebenwalde befahren werden.

Probeweise wurden zusätzlich folgende Gewässer, zunächst begrenzt bis zum 30. April 2007, für das Befahren mit der Charterbescheinigung freigegeben:
Finowkanal von Schleuse Liepe ( km 89,3 ) bis Zerpenschleuse ( km 57,37 )

Werbelliner Gewässer von km 4,0 bis km 19,8

Rüdersdorfer Gewässer von km 0,0 bis Schleuse Woltersdorf ( km 3,78 ) einschließlich Löcknitz.

Gosener Kanal gesamte Strecke

Seddinsee gesamte Strecke

Saale von Schleuse Trotha 8 km 89,2 ) bis Schleuse Rischmühle ( km 115,22 )

Lahn von Dehrn 8 km 70,0 ) bis Hafen Lahnstein ( km 137,07 )

Es bleibt nur abzuwarten, ob sich an den neu freigegebenen Strecken, wie der Lahn oder der Dahme-Wasserstraße, auch ein Charterangebot etabliert. Fakt ist, daß Charterfirmen im Berliner Raum schon jetzt gegen Aufpreis Anfahrten mit Skippern von ihren Stützpunkten zu den führerscheinfreien Revieren wie der Dahme und den Rüdersdorfern Gewässern anbieten.
Ohne Sportbootführerschein aufs Charterboot
Boote bis 15 m Länge können jetzt ohne Führerschein gechartert werden
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